Personalvertretungen

Personalrat

Der Personalrat (PR) ist die demokratisch gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Studierendenwerk Thüringen. Die Amtszeit des Personalrates beträgt fünf Jahre. Die aktuelle Amtszeit des Personalrats endet im Mai 2027.

Rechtliche Grundlage der Arbeit des Personalrats ist das Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG).

Aufgabengebiete des Personalrats sind die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen und die Vertretung des einzelnen Beschäftigten in dessen Personalangelegenheiten.
Der Personalrat hat in den letzten Jahren eine Reihe von Dienstvereinbarungen mit der Geschäftsleitung abgeschlossen, z.B. Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit, Schließzeiten, Anwesenheitskost, Qualifizierung, Zusammenarbeit und Mitarbeitermotivation.
Die Mitglieder des Personalrats stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Fragen, Hinweise und Kritiken nimmt jedes Personalratsmitglied entgegen. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach ThürPersVG.

Silvia Geisenhainer
Vorsitzende des Personalrats 
Philosophenweg 22 
07743 Jena 
Tel.: 03641-9400604
Mobil: 0151-54468213

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt, gemeinsam mit dem Personalrat,
die Belange der jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren und aller zur Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 57 ThürPersVG).

Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung:

  • Die JAV hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden geltenden Gesetze (z. B. Jugendarbeitsschutz-, Berufsbildungs-, Mutterschutz- und Arbeitszeitgesetz), Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung), Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden.
  • Des Weiteren werden Maßnahmen, welche den Jugendlichen und Auszubildenden dienen, zum Beispiel in Fragen der Berufsausbildung, gemeinsam mit dem Personalrat bei der zuständigen Dienststelle beantragt.
  • Die JAV ist der erste Ansprechpartner bei Anregungen und Beschwerden von jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden.
n. n.
Jugend- und Auszubildendenvertreterin 
Philosophenweg 22 
07743 Jena 

Gleichstellungsbeauftragte

Die Arbeitsgrundlage der Gleichstellungsbeauftragten ist das Thüringer Gleichstellungsgesetz: „Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht die Durchführung dieses Gesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung. Sie ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer betreffen, rechtzeitig zu beteiligen.“
Wenn Sie Fragen, Vorschläge oder Beratungsbedarf haben, können Sie sich jederzeit per Mail oder Telefon an uns wenden. Es ist uns ein Anliegen, für ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern einzutreten und daran mitzuwirken, bestehende Nachteile abzubauen.

Mirjam Triebe
Gleichstellungsbeauftragte  
Nordhäuser Straße 63 
99089 Erfurt 
Tel.: 0361-7371818
Mobil: 0151-54468221

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat folgende Aufgaben:
• Interessen von schwerbehinderten Menschen vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite stehen
• Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennehmen
• auf Einhaltung von gesetzlichen Regelungen zugunsten der Schwerbehinderten achten
• am betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen
Alle genannten Punkte gelten auch für Menschen, die eine Gleichstellung haben.

Die Schwerbehindertenvertretung ist derzeit nicht besetzt.

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