Informationen zum Mietvertrag
Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages ist die gültige Studienbescheinigung und damit der Nachweis eines Studiums an einer Thüringer Hochschule.
Bei Mietvertragsunterzeichnung ist eine Sicherheit- und Kautionsgebühr zu hinterlegen. Die Sicherheit- und Kautionsgebühr beträgt 300,00 €. Sie wird gemäß § 551 Abs. 3, Satz 5 BGB nicht verzinst. Eine Rückzahlung der Kaution oder nicht verrechneter Teile der Kaution erfolgen in der Regel zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Die Berechnung der Mieten und die Höhe der Kaution werden durch den Verwaltungsrat des Studierendenwerks genehmigt und beschlossen. Eine Abrechnung der jährlichen Betriebskosten erfolgt nicht.
Die monatlich fälligen Mietpreise basieren auf einer Mietdauer von mindestens einem Semester (sechs Monate). Für ausländische Programmstudierende mit von vornherein kürzer geplantem Studienaufenthalt können kürzere Mietverträge (weniger als ein volles Semester) ausgestellt werden. Es gelten in diesem Fall höhere Mietpreise für das gleiche Zimmer.
Berechnungsbeispiele:
Mietbeginn | 01.10.2019 | 01.10.2019 |
Mietende | 31.03.2020 | 31.01.2020 |
Mietzeit | 6 Monate | 4 Monate |
Mietpreis | 200,00 € | 275,00 € |
Informationen des Studierendenwerks Thüringen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de