Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag für das Studierendenwerk – der für alle Studierenden gleich ist und vom Studierendenwerk für die Realisierung seines sozialen Auftrages verwendet wird – sowie dem Betrag für das Semesterticket. In Erfurt und Jena kommt noch das Kulturticket hinzu. Außerdem erheben die jeweiligen gewählten Studierendenvertretungen und einige Hochschulen noch bestimmte Beträge.
Nach dem Thüringer Studierendenwerksgesetz haben alle Studierenden pro Semester u.a. einen festgelegten Beitrag an das Studierendenwerk zu entrichten (siehe Beitragsordnung ab dem Wintersemester 2023/24 bzw. Beitragsordnung ab dem Sommersemester 2024) des Studierendenwerks Thüringen). Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, sondern ermöglicht dem Studierendenwerk, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können. Aus dem Grundbeitrag für das Studierendenwerk werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanziellen Mitteln gefördert, Beratung und Service mitfinanziert. Der größte Teil dient jedoch der Stützung der studentischen Essenspreise. So zahlen alle Studierenden einen Beitrag, dass alle Studierenden sich ein Mittagessen leisten können.

Der Semesterbeitrag wird bei der Rückmeldung von den Hochschulen erhoben.

Weitere Auskünfte erhalten Sie in unseren Informationszentren sowie Ihren Studierendensekretariaten.

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