Nach dem Thüringer Studierendenwerksgesetz hat jeder Studierende pro Semester einen festgelegten Beitrag an das Studierendenwerk und die örtliche Studierendenvertretung zu entrichten (siehe Beitragsordnung des Studierendenwerks Thüringen. Dieser stellt keine „Studiengebühr“ dar, sondern ermöglicht dem Studierendenwerk, bestimmte soziale Aufgaben zugunsten der Studierenden erfüllen zu können.
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
Zum insgesamt zu zahlenden Beitrag für ein Semester kommt noch der Beitrag für die jeweiligen gewählten Studierendenvertreter (Studierendenrat bzw. Studierendenkonvent) und an einigen Hochschulen ein einmaliger Beitrag für die multifunktionale Chipkarte thoska und ggf. ein einmaliger Beitrag für ein Kulturticket hinzu.
Aus den Sozialbeiträgen für das Studierendenwerk werden unter anderem die Beiträge zu den Versicherungen gezahlt, kulturelle Initiativen und Veranstaltungen durch Bereitstellung von Räumen und finanziellen Mitteln gefördert. Beratung und Service werden überhaupt erst durch die Semesterbeiträge ermöglicht. Der Semesterbeitrag wird bei der Rückmeldung von den Hochschulen eingezogen. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Studierendensekretariat der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, im infopunkt Erfurt, im ASC Ilmenau, in den INFOtaken Jena und Weimar, im Studierendensekretariat der Hochschule Nordhausen und im TROLL Schmalkalden.
Hinweis zur thoska
Wenn Sie die thoska als gültigen Studierendenausweis in seiner Funktion als Fahrticket vorlegen, überprüfen Sie bitte vorher, ob der Gültigkeitsvermerk auf ihrer thoska noch deutlich lesbar und nicht abgelaufen ist. Andernfalls gelten Sie als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis und sind zur Zahlung von 60,00 € verpflichtet. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, den Gültigkeitsvermerk in den entsprechenden thoskabüros erneuern zu lassen, damit er gut lesbar, unbeschädigt und aktuell ist.
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