Studienfinanzierung

Allgemeine Fragen zum BAföG beantwortet Ihnen unser Serviceteam von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr telefonisch unter der Nummer 0049 3641 5546-390. Unsere Ansprechpersonen zur Studienfinanzierung im konkreten Einzelfall sowie die Sprechzeiten unserer Servicebüros vor Ort finden Sie auf dieser Seite.


Ein Studium will finanziert sein. Grundsätzlich gilt: In erster Linie haben die Eltern, die Studierenden selbst und dann - falls sie verheiratet sind - die Ehegatten das Studium zu finanzieren. Stehen darüber nicht genügend Mittel zur Verfügung, gibt es noch andere Finanzierungsquellen:

  • Jobben (da aber das Studium allein schon ein Full-Time-Job ist, geht diese Variante der Studienfinanzierung meist zulasten des Studiums);
  • Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG);
  • Stipendium;
  • Studienkredite.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium geben.

Des Weiteren gibt Ihnen das Studierendenwerk Tipps zum Sparen an die Hand. Bei Fragen dazu sind wir gern Ihre zentrale Anlaufstelle.

In finanzieller Hinsicht sind auch die Versicherungen, die für die Studierenden bestehen, von Interesse. Darüber hinaus ist es den Studierenden unter bestimmten Bedingungen möglich, Wertmarken (als Zuschuss zum Mensaessen) und Impfkostenzuzahlungen zu erhalten.

Erklärvideo zur Studienfinanzierung für internationale Studierende

Das Deutsche Studentenwerk erläutert in einem Video die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Studienfinanzierung, erklärt rechtliche Einschränkungen im Bereich Jobben für internationale Studierende und gibt Praxistipps zur Planung des Studiums in Deutschland.

Das Video ist auf dem Youtube-Kanal des Deutschen Studentenwerks zu finden, um es anschauen zu können folgen Sie einfach diesem Link.

Aktuelles

28. 11. 2025

Mehr Personal für BAföG-Bearbeitung in Thüringen

32 Personen eines Drittanbieters werden das Studierendenwerk Thüringen ab Januar 2026 temporär bei der Bearbeitung von BAföG-Anträgen unterstützen. Der Vertrag dazu wurde am 26. November 2025 unterzeichnet.

05. 11. 2025

Studierendenwerk Thüringen muss gekürzte Finanzmittel ausgleichen

Die für das Jahr 2025 vom Freistaat Thüringen zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden dem Studierendenwerk Thüringen für das nächste Jahr um rund 800.000 Euro gekürzt. Die bisherige 3-Prozent-Steigerung für Inflation und Tarifanstiege wird zudem für das Jahr 2026 ausgesetzt.

30. 10. 2025

Vorwegzahlungen für rund 2.000 BAföG-Empfänger*innen werden geprüft

BAföG-Empfänger*innen, die mindestens zwei Monate vor Ablauf ihres vorangegangenen Bewilligungszeitraums einen Weiterförderungsantrag gestellt haben, werden im November einen vorläufigen Bescheid über eine Vorwegzahlung bekommen, sofern bestimme Bedingungen erfüllt sind.

12. 09. 2025

Abruf des Deutschlandsemestertickets für Wintersemester 2025/2026 ab sofort möglich

Das Deutschlandsemesterticket (DST) für das Wintersemester 2025/2026 kann ab sofort auf der Webseite des Verkehrsverbundes Mittelthüringen (VMT) von den Studierenden abgerufen werden.

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