Jurymitgliedschaft
Gemeinsam mit Studierenden entscheidet das Studierendenwerk Thüringen bei Jurysitzungen über die finanzielle Förderung kultureller, sportlicher und interkultureller Initiativen.
Anhand der Teilnahmebedingungen entscheidet die Jury, welche Projekte eine Förderung erhalten. Für ihre ehrenamtliche Mitwirkung erhalten die Studierenden eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro. Insgesamt können bis zu zehn Studierende teilnehmen – optimal eine Person je Hochschule. Sie können selbst keinen Antrag auf Kulturförderung stellen.
Studierende bezahlen mit ihrem Semesterbeitrag einen Anteil an das Studierendenwerk Thüringen. Mit diesem Geld werden u. a. kulturelle Projekte der Studierenden gefördert. Dabei ist es dem Studierendenwerk Thüringen stets wichtig, dass die Förderung von Studierenden für Studierende ist. Umso wichtiger ist es dem Studierendenwerk Thüringen, dass die Jury von Studierenden unterstützt wird.