Teilnahmebedingungen

Es gibt jedes Jahr zwei Ausschreibezeiträume.

Der erste Ausschreibungszeitraum findet vom 15. Oktober bis 30. November statt.
In diesem Zeitraum können Sie Anträge für Projekte stellen, die vom 1. Januar bis 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden.

Der zweite Ausschreibungszeitraum für Projekte vom 1. Juli bis 31. Dezember beginnt am 15. April und endet am 31. Mai.

Pro Ausschreibungszeitraum stehen 25.000 € zur Förderung studentischer Projekte zur Verfügung.

Einreichungen außerhalb der festgelegten Ausschreibungszeiträume können leider nicht berücksichtigt werden.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Studierende an einer Thüringer Hochschule, die durch das Studierendenwerk Thüringen betreut wird. Anträge auf Kulturförderung beim Studierendenwerk Thüringen können nur eingeschriebene Studierende stellen, die sich nicht im Auslands- oder Urlaubsemester befinden.

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Projektgruppen und Vereine mit studentischem Status.

Pro Antragstellenden bzw. Projektgruppe wird nur ein Antrag pro Ausschreibungszeitraum akzeptiert.

Wir fördern kulturelle Initiativen, interkulturelle Begegnungen und sportliche Aktivitäten von Studierenden für Studierende, das heißt:

  • Das organisierende Projektteam muss hauptsächlich aus Studierenden bestehen.
  • Das angesprochene Publikum muss ebenfalls hauptsächlich studentisch sein.
  • Das Projekt muss in der Freizeit stattfinden.
  • Das Projekt muss ehrenamtlich organisiert sein.
  • Zuwendungsfähig sind ausschließlich unmittelbar am Projekt entstehende Kosten.
  • Beste Aussicht auf Förderung erhalten hochschulübergreifende Projekte.

Das Studierendenwerk Thüringen möchte den aktiven kulturellen, sportlichen und interkulturellen Austausch von Studierenden fördern. Wenn möglich, sollte dieser Austausch reale Begegnungen von Studierenden einschließen.
Rein virtuelle Projekte werden nur im begründeten Ausnahmefall gefordert.

Das Studierendenwerk spricht sich gegen jede Form von Diskriminierung, Hass, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Homophobie aus. Projekte, die eine Person oder Gruppe von Personen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Rasse, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder einer Behinderung, diskriminieren bzw. ausschließen, sind nicht förderfähig.

  • Aufgrund der rechtsneutralen Stellung des Studierendenwerks fördern wir außerdem keine religiösen Projekte und parteipolitische Projekte und Initiativen.
  • Kommerzielle Veranstaltungen, Partys und Absolventenfeiern sind ebenso von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Für die beantragten Projekte dürfen keine ECTS oder sonstige für das Studium nötige Leistungen anerkannt werden.
  • Kosten für Speisen und Getränke, Transport-, Porto-, Bürokosten und Eintrittsgelder werden nur im begründeten Ausnahmefall übernommen.

  • Eintägige Projekte werden mit max. 1.000 € gefördert.
  • Zweitägige Projekte werden mit max. 2.000 € gefördert.
  • Dreitägige Projekte werden mit max. 3.000 € gefördert.
  • Viertägige Projekte werden mit max. 4.000 € gefördert.
  • Fünftägige Projekte werden mit max. 5.000 € gefördert.
  • Der Maximalbetrag der Förderung durch das Studierendenwerk beträgt 5.000 €.

Eine Bewilligung kann nach alleiniger Maßgabe der Jury auch für Teilbeträge erfolgen.

Der Antrag kann nur online gestellt werden.
Eine Antragstellung in Papierform oder als E-Mail wird nicht bearbeitet.

  • Antragsformular: Das Antragsformular finden Sie online.
  • Projektbeschreibung: Wir möchten von Ihnen erfahren, wer sie sind und welche Ziele Sie mit Ihrem Projekt verfolgen. Wie wird das Projekt durchgeführt? Welche Zielgruppe wird angesprochen? Wie wird das Projekt beworben? Warum sollte das Projekt unterstützt werden? Das sind Fragen, die Ihre Projektbeschreibung auf ca. 1-2 Seiten beantworten sollte.
  • Finanzierungsplan: Im Finanzierungsplan werden die geplanten Einnahmen und Ausgaben für das Gesamtprojekt detailliert aufgeschlüsselt. Um Aussicht auf Erfolg zu haben, sollte der Finanzierungsplan wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. 

Die Entscheidung über die Förderung trifft nach Ende der Ausschreibungsfrist eine unabhängige Jury, bestehend aus Studierendenvertretungen und Mitarbeitenden des Studierendenwerks Thüringen.

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.

Projekte, die eine positive Entscheidung der Jury erhalten, werden per Post durch ein Bewilligungsschreiben informiert.

Über Ablehnungen benachrichtigt das Studierendenwerk Thüringen ebenso.

Der Zuwendungsbetrag wird nach der Jurysitzung auf die im Antragsformular angegebene Bankverbindung überwiesen.

Das Studierendenwerk Thüringen ist ein wichtiger Förderer studentischer Kultur und möchte als solcher in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Deshalb ist mit der bewilligten Förderung die Erwartung verbunden, dass Sie das Logo des Studierendenwerks in allen werberelevanten Materialien veröffentlichen. Die gängigsten Formate und Farben finden Sie zum Download gleich hier: 


Logo mehrfarbig
Logo in Blau
Logo in Grün
Logo in Weiß
Logo in Schwarz

Der vollständige Verwendungsnachweis ist beim Studierendenwerk Thüringen bis spätestens sechs Wochen unaufgefordert nach Projektende einzureichen. Dies können Sie ebenfalls über ein Onlineformular tun.
Dieser beinhaltet: 

  • Nachweis über die Durchführung des Projektes: zu belegen mit einer Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit (Fotos, Presseartikel, ...) oder einem kurzen Projektbericht
  • Zahlenmäßiger Nachweis: in Form einer detaillierte Aufschlüsselung aller Einnahmen und Ausgaben des Projektes
  • Rechnungen: über die Höhe des im Bewilligungsschreiben genannten Förderbetrages, die einen klaren Bezug zum Projekt haben (Beachten Sie an dieser Stelle bitte den Punkt „Was fördert das Studierendenwerk Thüringen nicht").
  • Bericht über die Umsetzung gesonderter Förderbedingungen:
    Dokumentieren Sie in einem zusätzlichen kurzen Bericht die Umsetzung der in Ihrem Bewilligungsschreiben genannten Förderbedingungen, falls Ihr Bewilligungsschreiben solche aufwies.

Fördermittel werden zurückgefordert, wenn:

  • Angaben unvollständig oder nicht wahrheitsgemäß gemacht wurden,
  • das Projekt nicht stattgefunden hat,
  • nicht alle bewilligten Mittel verausgabt wurden,
  • die Fördermittel für Zwecke verausgabt wurden, die gemäß 'Was fördert das Studierendenwerk Thüringen nicht' ausgeschlossen sind oder
  • der Verwendungsnachweis nicht innerhalb der Abgabefrist erbracht wurde.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Kulturteam des Studierendenwerks Thüringen.

Eine Druckversion der Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

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