FAQ Bewerben

Bewerbungsphase

Wohnberechtigt sind alle an den staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikulierten Studierenden bzw. Personen, die sich zum folgenden Semester an einer Thüringer Hochschule beworben haben.

Eine Immatrikulationsbescheinigung ist für die Bewerbung nur notwendig, sofern Sie im laufenden Semester einziehen möchten. Bei Antragstellung für einen Wohnplatz ab dem Folgesemester muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zulassung / Immatrikulationsbescheinigung vorliegen. Eine Immatrikulationsbescheinigung muss in diesem Fall erst zu Beginn des neuen Semesters und bei Abschluss eines Mietvertrags eingereicht werden.

Das Studierendenwerk kann in Ausnahmefällen die Vermietung auch an andere in Ausbildung befindliche Personen zulassen, solange die Unterbringung von Studierenden nicht gefährdet ist.

Die Online-Bewerbung ist jeweils sechs Monate vor dem folgenden Semesterbeginn auf unserer Webseite freigegeben.

Bewerbungsbeginn ist demnach:

  • der 01. April für einen Studienbeginn zum Wintersemester
  • der 01. Oktober des Vorjahres für das folgende Sommersemester

Solche Wohnwünsche können im Hinweisfeld der Online-Bewerbung angegeben werden. Wichtig: Für jeden Mietinteressierten muss eine einzelne Bewerbung eingereicht werden.

Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt frühestens sechs Wochen vor Semesterbeginn nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Sobald ein Wohnangebot verfügbar ist, erhalten Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen per E-Mail. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Unterlagen fristgerecht unterschrieben an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter zurückgeschickt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem hier.

Die Mindestwohndauer in den Wohnheimen des Studierendenwerks beträgt ein Semester. Abweichende Vertragszeiten können nur mit Studierenden vereinbart werden, die an einem bestimmten Programm teilnehmen (z.B. Erasmus, Deutscher Akademischer Austauschdienst).

Wir können verstehen, dass Sie gerne vorab einen Blick in Ihr potenzielles neues Zuhause werfen möchten. Dennoch können wir keine Wohnungsbesichtigungen durchführen, da es uns als Vermieter nicht erlaubt ist, vermieteten Wohnraum zu betreten.

Einen Eindruck von unseren Wohnheimen können Sie sich auf diesen Seiten verschaffen. Hier werden die Wohnheime ausführlich vorgestellt.

Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Zimmern zur alleinigen Nutzung mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad/Dusche und WC innerhalb einer Wohngemeinschaft. Teilweise sind in den Wohngemeinschaften auch Sanitärzellen zur alleinigen Nutzung vorhanden. Daneben werden außerdem Einzelappartements mit Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC zur alleinigen Nutzung angeboten.

Unsere Mieten sind Pauschalmieten – das heißt: Alle Betriebskosten einschließlich Wasser, Strom und Heizung sind bereits enthalten.

In der Regel ist dies nicht möglich, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonates bewohnt sind.

Da viele Studierende auf einen Wohnplatz warten, vergeben wir Fristen von einigen wenigen Tagen, in denen Sie sich entscheiden können, ob Sie das angebotene Zimmer annehmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist auf unser Angebot, vergeben wir das Zimmer an andere Studierende. Wir empfehlen Ihnen deshalb: Schauen Sie nach Ihrer Bewerbung regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach (bitte auch Spam-Ordner prüfen!).

Einzug

Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum die Miete zahlen.

Die Kaution beträgt 300 €. Sie wird gemäß § 551 Abs. 3, Satz 5 BGB nicht verzinst. Die Kaution wird im Regelfall zwei Monate nach Beendigung des Mietvertrages auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.

Die Mietzahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren von einem deutschen Konto. Nach individueller Prüfung ist das Einzugsverfahren auch von Konten aus den sogenannten SEPA-Ländern möglich.

Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel oder die Schließkarte von Ihrem Hauswart bzw. Ihrer Hauswartin oder von einem Wohntutor bzw. einer Wohntutorin. Die notwendigen Kontaktdaten zur Terminvereinbarung werden Ihnen nach Vertragsbestätigung mitgeteilt.

In der Regel sind unsere Zimmer möbliert und mit einem Bett, einem Kleiderschrank, einem Schreibtisch und einem Stuhl ausgestattet. Bei unmöblierten Zimmern müssen Sie Ihre eigenen Möbel mitbringen. Küchenmöbel sind überall vorhanden. Angaben zur Ausstattung des Wohnplatzes erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen. Wäschepakete (Kopfkissen, Bettdecke, Bettwäsche) können käuflich erworben werden.

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