FAQ Bewerben
Bewerbungsphase
Wohnberechtigt sind alle an den staatlichen Thüringer Hochschulen immatrikulierten Studierenden bzw. Personen, die sich zum folgenden Semester an einer Thüringer Hochschule beworben haben.
Eine Immatrikulationsbescheinigung ist für die Bewerbung nur notwendig, sofern Sie im laufenden Semester einziehen möchten. Bei Antragstellung für einen Wohnplatz ab dem Folgesemester muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Zulassung / Immatrikulationsbescheinigung vorliegen. Eine Immatrikulationsbescheinigung muss in diesem Fall erst zu Beginn des neuen Semesters und bei Abschluss eines Mietvertrags eingereicht werden.
Sofern ein Studierendenwohnheim in einem Semester durch Wohnberechtigte bis 15 Tage vor Semesterbeginn nicht voll belegt werden kann, ist auch die Belegung durch Dritte, insbesondere Promovierende und Meisterklassenstudierende, sowie (möglichst hochschulnaher) Auszubildende im Rahmen befristeter Sondervereinbarungen möglich.
Die Online-Bewerbung ist jeweils sechs Monate vor dem folgenden Semesterbeginn auf unserer Webseite freigegeben.
Bewerbungsbeginn ist demnach:
- der 01. April für einen Studienbeginn zum Wintersemester
- der 01. Oktober des Vorjahres für das folgende Sommersemester
Ja, absolut! Eine Bewerbung lohnt sich generell, denn auch wenn sie in der jetzigen Bewerbungsphase kein Wohnplatzangebot erhalten, sind sie automatisch auf der Warteliste.
Solche Wohnwünsche können im Hinweisfeld der Online-Bewerbung angegeben werden. Wichtig: Für jeden Mietinteressierten muss eine einzelne Bewerbung eingereicht werden.
Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt frühestens sechs Wochen vor Semesterbeginn nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen. Sobald ein Wohnangebot verfügbar ist, erhalten Sie alle notwendigen Vertragsunterlagen per E-Mail. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Unterlagen fristgerecht unterschrieben an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter per E-Mail zurückgeschickt werden und die Sicherheit- und Kautionsgebühr in Höhe von 300€ fristgerecht bezahlt wird.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem hier.
Das kann verschiedene Gründe haben. Die Wohnplatzvergabe erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip. Möglicherweise sind Sie einfach noch nicht an der Reihe. Außerdem hängt es davon ab, ob in Ihrem Wunschort, Wunschwohnheim(en) und Ihrer gewünschten Wohnform aktuell Plätze verfügbar sind.
Die Mindestwohndauer in den Wohnheimen des Studierendenwerks beträgt ein Semester. Die maximale Wohndauer beläuft sich auf 10 Semester. Abweichende Vertragszeiten können nur mit Studierenden vereinbart werden, die an einem bestimmten Programm teilnehmen (z.B. Erasmus, Deutscher Akademischer Austauschdienst).
Die meisten Mietverträge laufen zunächst über ein Jahr. Danach besteht in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag unkompliziert zu verlängern, sofern weiterhin Bedarf und Verfügbarkeit bestehen.
Vorab-Besichtigungen sind leider nicht möglich. Auf unserer Webseite finden Sie jedoch Beispielfotos aller Wohnheime.
Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Zimmern zur alleinigen Nutzung mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad/Dusche und WC innerhalb einer Wohngemeinschaft. Teilweise sind in den Wohngemeinschaften auch Sanitärzellen zur alleinigen Nutzung vorhanden. Daneben werden außerdem Einzelappartements mit Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC zur alleinigen Nutzung angeboten.
Grundlegende Informationen finden Sie bereits auf unserer Webseite unter den einzelnen Wohnheim-Profilen. Wenn dort Ihre Frage nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte direkt an unser Wohnheim-Team per E-Mail.
Wir versuchen, Ihre Wünsche bestmöglich zu berücksichtigen. Wenn die Nachfrage jedoch höher ist als das Angebot, vergeben wir alternativ verfügbare Wohnformen, damit Sie trotzdem einen Platz erhalten.
Sie können ein Angebot ablehnen. In diesem Fall kommen Sie jedoch wieder zurück in die Vergaberunde – mit dem Risiko, dass Ihnen später kein Platz mehr angeboten werden kann.
Unsere Mieten sind Pauschalmieten – das heißt: Alle Betriebskosten einschließlich Wasser, Strom und Heizung sind bereits enthalten.
Ein Einzug ist nur ab dem im Mietvertrag festgelegten Termin möglich. Frühere Einzüge sind leider nicht vorgesehen.
Da viele Studierende auf einen Wohnplatz warten, vergeben wir Fristen von einigen wenigen Tagen, in denen Sie sich entscheiden können, ob Sie das angebotene Zimmer annehmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist auf unser Angebot, vergeben wir das Zimmer an andere Studierende. Wir empfehlen Ihnen deshalb: Schauen Sie nach Ihrer Bewerbung regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach (bitte auch Spam-Ordner prüfen!).
Wenn Sie minderjährig sind, benötigen wir eine entsprechende Bestätigung sowie die Unterschrift Ihrer Erziehungsberechtigten. Minderjährige Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt berücksichtigt.
Geht der Mietvertrag nicht fristgerecht unterschrieben bei uns ein und erfolgt auch keine fristgerechte Zahlung der Sicherheits- und Kautionsgebühr, verfällt das Angebot ersatzlos. Ihre Bewerbung wird dann von der Bewerberliste gestrichen. Sie müssen sich neu bewerben, wenn Sie weiterhin einen Wohnplatz im unseren Wohnheimen suchen.
Auch in diesem Fall verfällt Ihr Angebot ersatzlos und Ihre Bewerbung wird gestrichen. Vertrag und Kaution müssen innerhalb der angegebenen Fristen vorliegen. Sie müssen sich auch in diesem Fall neu bewerben, wenn Sie weiterhin einen Wohnplatz im unseren Wohnheimen suchen.
Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie etwas Geduld – sobald Ihre Zahlung verbucht und geprüft ist, erhalten Sie von uns eine Rückmeldung.
Bewerben Sie sich trotzdem rechtzeitig, damit Ihre Chancen auf einen Platz bestehen bleiben. Sollten Sie kein Visum erhalten, können Sie den Mietvertrag unter Vorlage des Ablehnungsbescheids kostenfrei stornieren.
Auch in diesem Fall können Sie sich bewerben. Eine Zulassung einer Thüringer Hochschule ist keine Voraussetzung für die Bewerbung für unsere Wohnheime. Die Immatrikulation an einer Thüringer Hochschule muss jedoch nach Semesterbeginn spätestens zum 31.10. bzw. 30.04. nachgewiesen werden. Sonst kann der Mietvertrag durch das Studierendenwerk vorzeitig gekündigt werden.
Aus Datenschutzgründen dürfen wir keine persönlichen Kontaktdaten weitergeben. Sie lernen Ihre Mitbewohner dann beim Einzug kennen.
Ja. Unsere Zimmer sind in der Regel möbliert, aber Geschirr, Besteck, Kochutensilien und ähnliche Dinge gehören nicht zur Ausstattung.
Eine Einlagerung des vorhandenen Inventars durch das Studierendenwerk Thüringen ist nicht möglich. Schweres Mobiliar darf nur innerhalb des eigenen Apartments bzw. Zimmers umgestellt werden. Eigene Möbel können ins Wohnheim mitgebracht werden. Diese müssen aber in den eigenen Mieträumen (Einzelzimmer oder Einzelapartment) abgestellt werden und nicht in gemeinschaftlichen Räumen.
Einzug
Ja, ab Mietbeginn können Sie flexibel entscheiden, wann Sie einziehen möchten. Allerdings müssen Sie ab dem im Vertrag festgelegten Datum die Miete zahlen.
Die Sicherheit- und Kautionsgebühr beträgt 300 €. Sie wird gemäß § 551 Abs. 3, Satz 5 BGB nicht verzinst. Die Kaution wird im Regelfall zwei Monate nach Beendigung des Mietvertrages auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
Die Mietzahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren von einem deutschen Konto. Nach individueller Prüfung ist das Einzugsverfahren auch von Konten aus den sogenannten SEPA-Ländern möglich.
Am Tag Ihres Einzuges erhalten Sie Ihren Schlüssel oder die Schließkarte von Ihrem Hauswart bzw. Ihrer Hauswartin. Die notwendigen Kontaktdaten zur Terminvereinbarung werden Ihnen nach Vertragsbestätigung mitgeteilt.
In der Regel sind unsere Zimmer möbliert und mit einem Bett, einem Kleiderschrank, einem Schreibtisch und einem Stuhl ausgestattet. Bei unmöblierten Zimmern müssen Sie Ihre eigenen Möbel mitbringen. Küchenmöbel sind überall vorhanden. Angaben zur Ausstattung des Wohnplatzes erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen. Wäschepakete (Kopfkissen, Bettdecke, Bettwäsche) können käuflich erworben werden.