FAQ für Mietende
Wohnen beim Studierendenwerk
Die Kontaktdaten und die Sprechzeiten Ihres Hauswarts sowie der für Ihre Sachbearbeitung zuständigen Person finden Sie im Mietportal. Zusätzlich können Sie die Sprechzeiten Ihres zuständigen Hauswarts direkt am Büro im Wohnheim nachlesen.
Studierende haben die Möglichkeit, für bis zu 10 Semester in den Studierendenwohnheimen zu wohnen. Bei freien Kapazitäten ist eine semesterweise Verlängerung nach Prüfung durch das Studierendenwerk möglich. Verlängerungsanträge müssen bis spätestens acht Wochen vor Mietvertragsende schriftlich eingereicht werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter*in.
Wenn Sie innerhalb unserer studentischen Wohnheime umziehen möchten, so können Sie einen Umzugsantrag stellen. Diesen Umzugsantrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Umzüge innerhalb des Wohnheimes oder in ein anderes Wohnheim des Studierendenwerks sind nur bei freier Kapazität und ausreichender Begründung möglich. Es besteht kein Anspruch auf einen Umzug!
Informationen zur Internetvereinbarung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in oder in den Informationszentren.
Jede - auch teilweise - Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Mieträume durch die mietende Person ist nur an wohnberechtigte Studierende gemäß Belegungsrichtlinie des Studierendenwerks und nur nach vorheriger Zustimmung des Studierendenwerks zulässig. Der Antrag auf Untervermietung muss mindestens 14 Tage vor der geplanten Untervermietung bei der Abteilung Studentisches Wohnen eingereicht werden. Die Untervermietung ist nur bei Durchführung eines Auslandssemesters oder eines studienbedingten Praktikums zulässig. Bei einer Wohngemeinschaft ist das Einverständnis der Mitbewohnenden erforderlich. Den Vordruck zur Erfassung notwendiger Kontaktdaten erhalten Sie bei der für Ihre Sachbearbeitung zuständigen Person.
In fast jedem Wohnheim befinden sich Waschmaschinen und Wäschetrockner. Vorwiegend kann für die Maschinenbenutzung die Zahlfunktion der thoska genutzt werden.
Hinweise zur Nutzung der thoska in den Wohnheimen finden Sie hier.
Auszug
Sie haben das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen zum Semesterende durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen (siehe auch § 5 Allgemeine Mietbedingungen).
Hinweis: Die Mietverträge im Studierendenwerk werden ausschließlich befristet abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Diese ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Vor- und Endabnahmetermin mit dem Hauswart.
Mieter*innen, die bereits in einem Wohnheim des Studierendenwerks gewohnt haben, können wieder einen Wohnplatz beantragen, wenn die Höchstmietdauer von 10 Semestern bei Auszug nicht erreicht wurde. Vorherige Mietzeiten werden beim Vertragsabschluss auf die Laufzeit des Vertrages angerechnet.
Die Kaution wird nach Ende des Mietvertrages und ordnungsgemäßer Übergabe der Mietsache in der Regel nach zwei Monaten auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
Schadensmeldung
Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart über den Schaden/Mangel. Nutzen Sie dazu am besten den Vordruck „Mängelmeldung“, welchen Sie am Büro des Hauswarts finden oder schreiben Sie eine E-Mail.
Hinweis: Bei unterlassener oder verspäteter Meldung von Schäden kann die Mietperson selbst haftbar gemacht werden, auch wenn diese kein eigenes Verschulden am Schaden trifft (siehe auch § 6 und § 11 Allgemeine Mietbedingungen).
Notfälle
In Notfällen (z.B. bei Stromausfall im kompletten Wohnheim oder auf einer kompletten Etage oder bei einem Wasserrohrbruch) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung (Dienstzeiten beachten). Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Havarie Nummern im Hausaushang).
Während der regulären Dienstzeit melden Sie sich bitte bei Ihrer Hausverwaltung. Bitte beachten Sie, dass für die Ausgabe eines Ersatzschlüssels oder einer Schließkarte die Gebühren der aktuellen Entgeltordnung gelten. Ggf. fallen weitere Kosten an, wenn die Tür durch ein externes Dienstleitungsunternehmen (Not- bzw. Schlüsseldienst) geöffnet wird.
Bei einem Defekt der Schließkarte kann entweder der Hauswart oder der Notdienst (außerhalb der Dienstzeiten) kontaktiert werden.
Rundfunkgebühren
Für jede Wohnung in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben. Zuständig dafür ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, welcher auch die zentrale Kontaktadresse für Ihre Fragen ist.
An- und Abmeldung sowie nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag unter:
Wohngeld
Bei Fragen zum Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Sozialberatung des Studierendenwerks.